Unsere beiden Gruppen (Brückenmaßnahme) –„Kinderland“ und „Kinderecke“ entwickeln sich erfolgreich weiter! Unser Wochenplan wurde um folgende, neue Inhalte ergänzt: kleine Theatervorführungen, Staffellauf, „wissenschaftliche“ Experimente, neue Spiele im Freien, gemeinsames Vorlesen von Märchen. Wir freuen uns auf neue Inhalte und Ideen!
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Projekte für Kinder und ihre Mütter bei ELFE e.V., umgesetzt mit einer freundlichen Unterstützung vom Jugendamt Saarbrücken/VHS Saarbrücken
So schnell sind diese zwei Monate vergangen! Seit zwei Monaten startete bei uns im Verein „ELFE“ e.V. ein neues Projekt für Kinder von drei bis 6 Jahren. Das war unser erster Mini-Kindergarten namens „Kinderecke“. Die Nachfrage war aber so enorm groß, dass wir zeitnah eine zweite Gruppe- „Kinderland“ organisieren müssten. In unseren zwei Gruppen bitten wir nicht nur Kinderbetreuung an, wie es auch immer in unserem Verein funktioniert- bieten wir unseren kleinen Besuchern Förderung in vielerlei Bereichen an: wir lernen zusammen Deutsch, machen musikalische Übungen, beschäftigen uns kreativ, werden gerne aktiv und machen zusammen Ausflüge und spielen im Freien. Wir machen noch vieles mehr und langweilen uns nie! Und damit die Mütter von unseren kleinen Gästen sich auch nicht langweilen, haben wir für diese einen Deutschkurs organisiert. Auf die Frage „Sprechen Sie Deutsch?“ können jetzt unsere Mütter und Kinder einen stolzen „Ja!“ sagen. Ja, das ist nur ein Anfang, Anfang was für Viele so schwer fällt, aber der Anfang ist gemacht!
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Mama-lernt-Deutsch-Kurs der vhs Regionalverband Saarbrücken in Kooperation mit ELFE e.V.
Mittwochs und Freitags von 10:00 - 12:30 Uhr ab dem 18.05.22 (durchgängig durch die Ferien)
Ort:
ELFE e.V.
Schroten 1a
66121 Saarbrücken
Dozentin: Deutsch-als-Fremdsprache-Dozentin der vhs Regionalverband Saarbrücken Valeriia Sorokina
Bei diesem Kurs handelt es sich um ein niedrigschwelliges Kursformat, das als Vorstufe zu den Integrationskursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gedacht ist. Es soll Spaß am Deutschlernen vermitteln und als sozialer Treffpunkt und als Ort der Begegnung dienen. Der Kurs richtet sich ausdrücklich nicht nur an ukrainischen Frauen, sondern auch an andere Bewohnerinnen und Bewohner aus dem Stadtteil mit wenig Deutschkenntnissen. Der deutsch-russisch-ukrainische Verein ELFE in Saarbrücken arbeiten seit 20 Jahren mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aus verschiedenen Ländern, u.a. aus der Ukraine.
Der Kurs dauert 10 Wochen bis zum 22.7.2022 und ist kostenfrei.
Interessierte werden gebeten, am ersten Kurstermin Mittwoch, 18.05.22, um 9:30 Uhr, vor Ort zu kommen. Dort werden dann weitere Absprachen getroffen.
Kursnummer: AL5270D, weitere Infos unter www.vhs-saarbruecken.de
Information wird täglich aktualisiert
Ergänzend zu den offenen Sprechzeiten, die das ZIB gemeinsam mit vielen Mitstreiter:innen aus Verbänden, Vereinen und Beratungsstellen am Infopoint Ukraine SB in der Katholisch-Kirch-Straße 5 anbietet, beginnt am Mittwoch, 6. April, 12 – 13 Uhr, eine digitale Veranstaltungsreihe.
6. April: Finanzielle Hilfen / Asylbewerberleistungsrecht. Referent: Amtsleiter Eric Haßdenteufel und Kolleg:innen (Sozialamt Regionalverband)
13. April: Deutsch lernen. Referent: Regionalkoordination Armin Klinkner (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Lebach)
20. April: Aufenthaltsrecht. Referent: Rechtsanwalt Manuel Kabis (Fachanwalt für Migrationsrecht, Dortmund)
27. April: Mietrecht und Mieterschutz (N.N.)
Weitere Termine folgen. Die Veranstaltungen werden gedolmetscht. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Ab 7. April gibt es außerdem eine Ukraine-Sprechstunde des IQ-Netzwerks Saarland zu arbeitsrechtlichen Fragen jeweils donnerstags von 10 bis 11 Uhr vor Ort im Info-Point (in Präsenz).
EINWAHLLINK (GÜLTIG FÜR ALLE TERMINE)
https://egosaar.webex.com/egosaar/j.php?MTID=mf22035dadbc214e75458390a6792f291
Meeting-Kennnummer: 2733 118 4138
Passwort: UgnDf9G6q4J
Über Videosystem beitreten
Wählen Sie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.
Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll
+33-1851-48835 France Toll
Zugriffscode: 273 311 84138
PC- und WLAN-Angebot für ukrainische Studentinnen und Studenten
Die Volkshochschule Regionalverband Saarbrücken stellt kurzfristig PC- und Laptop-Arbeitsplätze für ukrainische Studierende zum Lernen und Arbeiten zur Verfügung. Die Arbeitsplätze können ab dem 28. März bis einschließlich 2. Mai jeweils montags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr kostenfrei genutzt werden. Der dafür zur Verfügung gestellte PC-Saal befindet sich im Rathaus-Carré, Gerberstraße 2 in 66111 Saarbrücken. Da die Plätze begrenzt sind, bittet die vhs um eine vorherige Anmeldung bei Marie Erbelding per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0681 506-4347. Die Literaturlounge im Alten Rathaus am Saarbrücker Schlossplatz kann auf Anfrage ebenfalls zu festen Zeiten genutzt werden. Hier können Studierende ungestört lesen und arbeiten. Auch hier steht kostenfreies WLAN zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung sollte erfolgen über Drago-Paul Barth per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0681 506-4301.
Übergangsregelung – Zugang Integrationskurse
Vorgegebener Ablauf:
1. Offizielle Registrierung als Kriegsflüchtling/e aus der Ukraine bei der Erstaufnahmeeinrichtung in 66822 Lebach, Schlesierallee 17.
a. Im Rahmen dieser (PIK-Station) Registrierung werden Personendaten sowie Ausweisdaten etc. beim Landesverwaltungsamt LaVA erfasst.
b. Anschließend wird eine offizielle Registrierungsbescheinigung mit Personendaten zur Vorlage beim zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Behörden zur Gewährung öffentlicher Leistungen erstellt und ausgehändigt.
2. Nach der Registrierung kann ein "normaler" Antrag (beigefügt) auf Zulassung zum Integrationskurs beim Bundesamt, Regionalstelle Lebach, gestellt werden.
Das BAMF ist für diesen Personenkreis als ausstellende Behörde einer Teilnahmeberechtigung zuständig, also weder die Jobcenter, noch die Sozialämter und eher auch nicht die Ausländerbehörde(n).
a. Als Anlage zum Zulassungsantrag ist entweder eine Kopie eines bereits erteilten Aufenthaltstitels nach §24 I AufenthG oder eine Fiktionsbescheinigung mit Hinweis auf § 24 I AufenthG beizufügen (Regelverfahren, wie im Trägerrundschreiben 04/22 beschrieben).
b. Für eine Übergangsphase erweitern wir diese Zugangsvoraussetzungen für UKRAINISCHE STAATSANGEHÖRIGE noch dahingehend, dass es nun auch ausreicht, wenn folgende Nachweise gemeinsam (beides zusammen!) mit der Antragstellung beim BAMF eingereicht wird:
- eine Kopie der offiziellen Registrierungsbescheinigung als ukrainische Kriegsflüchtlinge beim LaVA sowie zusätzlich
- eine Kopie eines offiziellen Ausweisdokumentes (mit Bild) aus der Ukraine, also Reisepass oder Identitätskarte oder Bürgerpass (Inlandspass), woraus die ukrainische Staatsangehörigkeit hervorgeht.
Wenn beides (2.b) zusammen eingereicht wird, dann ersetzt uns dies übergangsweise die oben beschriebenen regulären Kriterien (2.a).
Diese Übergangsphase ist bewusst noch nicht zeitlich befristet, da wir uns hier am Bearbeitungsfortschritt der zuständigen Ausländerbehörde orientieren und Ihnen rechtzeitig eine Rückkehr ins Regelverfahren ankündigen werden. Hier sollen Eingliederungsbemühungen -soweit vertretbar- forciert werden.
c. Soweit möglich, ist dem Zulassungsantrag noch ein Nachweis über den aktuellen Bezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beizufügen.
3. Das Bundesamt Lebach lässt diesen Teilnehmerkreis dann umgehend als IK-Teilnehmende zu und erteilt gleichzeitig auch eine Kostenbefreiung vom Eigenanteil.
4. Mit der Teilnahmezulassung erfolgt zeitgleich auch eine Einladung zu einem Spracheinstufungstest in die Test- und Meldestelle Lebach mit anschließender Kursverweisung zu einem regionalen, zeitnahen und sprachstandsgerechten Integrationskurs aus der entsprechenden InGe-Kursplanung.
5. Kursteilnahme in dem empfohlenen oder einem anderen passenden Integrationskurs a. Die Teilnahme an diesem IK ist durch die Kostenbefreiung vom Eigenanteil kostenlos.
b. Es kann ein Antrag auf Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen an das Bundesamt gerichtet werden (Antrag erforderlich) c. Die Kursteilnahmen finden auf freiwilliger Basis statt.
Die eingangs beschriebene Beschleunigung bezieht sich insofern nur auf ukrainische Staatsangehörige nach deren offizieller Registrierung als Kriegsflüchtlinge beim LaVA, deren Aufenthaltserteilung nach § 24 I AufenthG relativ unstreitig im Nachgang erfolgen kann.
Andere Fälle/Staatsangehörigkeiten werden als sogenannte Prüffälle betrachtet und nur im regulären Verfahren (2.a. - nach Ausstellung AE/Fiktionsbescheinigung) erfolgreich einen Zulassungsantrag auf IK-Teilnahme stellen können.
Anmerkung:
Erst nach Absolvierung eines Integrationskurses (oder einem eigenständigen, dritterlangten Nachweis eines Sprachniveaus B1 nach GER) ist der Besuch eines Berufssprachkurses möglich.
Ukraine-Sprechstunde des IQ Netzwerk Saarland
Wir stehen ab dem 7.4. einmal wöchentlich im "Infopoint UkraineSB" der Stadt Saarbrücken am St. Johanner Markt für alle arbeitsmarktrelevanten Fragen persönlich zur Verfügung.
Wo: Infopoint UkraineSB im Welt:laden (Katholisch-Kirch-Str. 5, 66111 Saarbrücken/St. Johanner Markt)
Wann: ab dem 7.4. immer donnerstags von 10:00-11:00 Uhr
Mit dabei sind Übersetzer*innen und Expert*innen aus dem Netzwerk. Die Kolleg*innen der Servicestelle Anerkennung klären Fragen zum Arbeitsmarktzugang, wie: Wann darf ich arbeiten? Wo muss ich mich (an-)melden? Was muss ich alles beachten? Außerdem berät die Arbeitskammer des Saarlandes bei Fragen zu Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag oder Mindestlohn. Auch Fragen zum Thema Integration oder Umgang mit Vielfalt am Arbeitsplatz können beantwortet werden.
Der Infopoint Ukraine ist eine kurzfristig ins Leben gerufene Initiative und Anlaufstelle des Zuwanderungs- und Integrationsbüros ZIB der Landeshauptstadt Saarbrücken, gemeinsam mit der Initiative Info.Saar.ua. Nähere Infos über den "Infopoint UkraineSB" finden Sie weiter unten sowie demnächst auf der Webseite des ZIB.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne direkt an unser Sekretariat unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter +49 (0)681 5867 708.
Pressemeldung des BMFSFJ
Die zweisäulige Koordinierungsstelle des Bundes für die Aufnahme Ukrainischer Heim- und Waisenkinder startet mit:
Säule 1 – SOS-Meldestelle bei SOS-Kinderdorf e.V.
Sie informiert Einrichtungen, Organisationen und Privatpersonen, die die Aufnahme evakuierter Heim- und Waisenkinder aus der Ukraine in Deutschland organisieren über das Verteilverfahren und die zuständigen Stellen in den Bundesländern und nennt Ansprechpartnerinnen und -partner. Fragen Gruppen ukrainischer Heim- und Waisenkinder auf dem Weg nach Deutschland von sich aus an, vermittelt die Meldestelle sie auch direkt dorthin, wo es freie Kapazitäten gibt.
Säule 2 – Zentrale Koordinierungsstelle beim Bundesverwaltungsamt
Sie registriert Aufnahmen und Kapazitäten in den Bundesländern und stellt die gerechte Verteilung der evakuierten Gruppen auf die Bundesländer sowie die gemeinsame Unterbringung, Versorgung und Betreuung der Gruppen mit ihren Begleitpersonen sicher.
Masernimpfpflicht bei geflüchteten ukrainischen Kindern
Das DIJuF hat ein Gutachten zum Umgang mit der Masernimpfpflicht bei geflüchteten ukrainischen Kindern, die in Deutschland eine Kindertageseinrichtung besuchen möchten und keinen schriftlichen Impfnachweis erbringen können verfasst.
In der Ukraine sei es üblich, dass nur der impfende Arzt eine Bestätigung über die Impfung in seiner Kartei aufbewahrt. Glaubhafte mündliche Angaben zu bereits erfolgten Impfungen können berücksichtigt werden. So sieht es auch das RKI:
Nach Auffassung des DIJuF ist die Glaubhaftmachung einem schriftlichen Nachweis gleichgestellt, sodass diese gegenüber der Leitung der Kindertageeinrichtung erfolgen kann und nicht der „Umweg“ über das Gesundheitsamt erforderlich erscheint, sodass auch keine entsprechende Meldung erfolgen muss.
Nach Einschätzung des DIJuF lässt sich auf die Situation der (ukrainischen) Flüchtlingskinder § 20 Abs. 9a S. 1 IfSG anwenden. Danach können Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen betreut werden und bei denen ein Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann, der Leitung der jeweiligen Einrichtung den Nachweis innerhalb eines Monats, nachdem es ihnen möglich war, einen Impfschutz gegen Masern zu erlangen oder zu vervollständigen, vorlegen.
PC- und WLAN-Angebot für ukrainische Studentinnen und Studenten
Die Volkshochschule Regionalverband Saarbrücken stellt kurzfristig PC- und Laptop-Arbeitsplätze für ukrainische Studierende zum Lernen und Arbeiten zur Verfügung. Die Arbeitsplätze können ab dem 28. März bis einschließlich 2. Mai jeweils montags und donnerstags von 9 bis 15 Uhr kostenfrei genutzt werden. Der dafür zur Verfügung gestellte PC-Saal befindet sich im Rathaus-Carré, Gerberstraße 2 in 66111 Saarbrücken. Da die Plätze begrenzt sind, bittet die vhs um eine vorherige Anmeldung bei Marie Erbelding per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0681 506-4347.
Die Literaturlounge im Alten Rathaus am Saarbrücker Schlossplatz kann auf Anfrage ebenfalls zu festen Zeiten genutzt werden. Hier können Studierende ungestört lesen und arbeiten. Auch hier steht kostenfreies WLAN zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung sollte erfolgen über Drago-Paul Barth per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 0681 506-4301.
Dieses und weitere Hilfsangebote finden Sie auch auf der Sonderseite www.regionalverband.de/ukraine.
Informationen für Flüchtende aus der Ukraine mit einer Übersicht Praxen mit ukrainischen/russischen Sprachkenntnissen: https://www.kvsaarland.de/patienten
Fragen zum Aufenthaltsstatus:
Ukrainische Staatsangehörige genießen Visumsfreiheit bis 90 Tagen nach Einreise, dieses Kurzvisum kann um weitere 90 Tage verlängert werden. Mit diesem Visum erlangen die geflüchteten Menschen aber weder Zugang zu Sozialleistungen jedweder Art noch ist eine Erwerbstätigkeit erlaubt. Im Saarland müssen sich die Ukrainer*innen deshalb zwingend in Lebach registrieren lassen – dort wird ihnen der entscheidende Status nach der Massenzustrom-Richtlinie zugewiesen. Damit erhalten die Geflüchteten eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde gemäß § 24 Aufenthaltsgesetz inkl. Zugang zu Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (z. B. auch Krankenversicherung!) und freien Arbeitsmarktzugang ohne Notwendigkeit einer BA-Zustimmung.
Anbei finden Sie Informationen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zum Impfstatus und -schutz ukrainischer Geflüchteter:
https://www.rki.de/DE/Content/GesundAZ/F/Flucht/Hinweise_Ukraine.html
Unter folgendem Link können Sie ein Deutsch-Ukrainisches Wörterbuch als PDF für nur 1 Cent herunterladen:
Dieses Angebot ist zeitlich begrenzt
Schnellere Registrierung: Ab morgen fährt Lebach Zwei-Schicht-Betrieb
Die Flüchtlinge aus der Ukraine werden bei der Registrierung in der Landesaufnahmestelle in Lebach jetzt eine verbesserte Situation vorfinden: Zusätzliche Bearbeitungsgeräte und eine Verstärkung der Belegschaft in zwei Schichten verkürzen die Wartezeiten.
Mehr Infos unter: https://www.saarland.de/mibs/DE/aktuelles/newsletter/medieninformationen/_documents/2022/pm48_2022-03-14-Lebach-Schichtbetrieb.html
Allgemeine Infos zum Schulsystem unter: https://www.saarland.de/DE/portale/ukraine/faq/bildung/bildung_node.html
Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen. Diese erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen.
Mehr Infos unter: https://www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de/
Auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wurden Fragen und Antworten zur Einreise Geflüchteter aus der Ukraine sowie zu ihrem Aufenthalt in Deutschland veröffentlicht (Stand: 07.03.2022).
Darin werden auch Fragen zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland beantwortet, die nachfolgend noch einmal im Einzelnen aufgeführt werden. Die vollständigen FAQs sind der Fachinformation als Anlage beigefügt sowie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, auch auf englischer und ukrainischer Sprache, abrufbar.
Wo bekomme ich ärztliche Hilfe, wenn ich oder mein Kind in Deutschland krank werden? Wer trägt die Kosten für die Behandlung?
In dringenden Fällen können Sie die Notambulanzen in den Krankenhäusern aufsuchen. Wenn Sie hilfsbedürftig sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe FAQ 1.14). Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Darüber hinaus können gemäß § 6 Asylbewerberleistungsgesetz weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Wenden Sie sich zur Beratung an das örtliche Sozialamt. Hier finden Sie das für Sie zuständige Sozialamt. Informationen zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten sind hier abrufbar. Beratung zur Krankenversicherung erhalten Sie (auch als Nicht-EU-Staatsangehörige*r) auch bei der EU-Gleichbehandlungsstelle (in verschiedenen Sprachen).
Ich brauche/ mein Kind braucht regelmäßig (verschreibungspflichtige) Medikamente. Wo kann ich diese bekommen?
Über den behandelnden Arzt* bzw. die behandelnde Ärztin* werden die erforderlichen Medikamente verordnet. Wenn Sie hilfsbedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe FAQ 1.14). Solange eine hilfebedürftige Person, die als Geflüchtete*r nach Deutschland gekommen ist, nicht berufstätig ist und damit keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, werden in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet Leistungen zur medizinischen Versorgung, wie beispielsweise Medikamente, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezahlt.
Gibt es Personen, die helfen und unterstützen? Gibt es Sprachmittler*innen, die die geflüchteten Menschen begleiten bzw. unterstützen und wo finde ich diese Kontaktpersonen?
Es gibt zahlreiche bundesweite Organisationen (wie z. B. die der Freien Wohlfahrtspflege) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittler*innen herstellen können. Sprachmittlung zu Gesundheitsthemen bietet zum Beispiel das Ethno-Medizinische Zentrum. Kontakt zu Sprachmittler*innen können auch lokale Migrantenorganisationen (siehe FAQ 7.5) und unabhängige Beratungsstellen (siehe FAQ 7.4) herstellen.
Kann ich bei Bedarf eine psychologische Betreuung erhalten? Wenn ja, wie erhalte ich diese und wer trägt die Kosten?
Ja, Sie können eine kostenlose psychologische Betreuung erhalten. Dazu können Sie u. a. die kommunalen Daseinsvorsorgestellen sowie die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteroper aufsuchen. Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft ebenfalls allen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene und ihre Angehörigen können sich dort schnell und unkompliziert beraten lassen. Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, finden Sie hier. Regionale Ansprechpartner finden Sie ebenso hier. Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (siehe FAQ 1.14) können psychologische Behandlungen übernommen werden. Wenden Sie sich hierfür an das örtliche Sozialamt. Hier finden Sie das für Sie zuständige Sozialamt.
Wo kann ich mich über die aktuellen Corona-Regelungen informieren? Wie kann ich mich vor einer Corona-Infektion schützen?
Mehrsprachige Informationen rund um das Thema Covid-19 finden Sie hier. Über die aktuellen Corona-Regelungen informiert zudem die Bundesregierung und verlinkt zu den Regeln der 16 deutschen Bundesländer.
Grundsätzlich gilt für alle im Kampf gegen Corona:
Abstand halten – Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, beispielsweise im Bus oder in der Bahn, beim Einkaufen oder beim Spaziergang.
Hygiene beachten – Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife und beachten Sie die Hygieneregeln beim Husten und Niesen.
Alltag mit Maske – Tragen Sie bitte immer eine Maske, wenn Sie im öffentlichen Raum den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können. Es gilt eine Vorschrift für das Tragen von OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkauf und überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen.
Wo kann ich mich kostenlos gegen Corona impfen lassen?
In Impfzentren, in ärztlichen Praxen oder auch in Apotheken können Sie sich kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen. Weitere Informationen zu Corona finden Sie hier. Die aktuellen Corona-Regeln in den deutschen Bundesländern finden Sie hier.
Ich wurde mit dem russischen Impfstoff „Sputnik“ oder den chinesischen Impfstoffen „Sinovac“/ “Sinopharm“ gegen Corona geimpft, die in Deutschland nicht anerkannt sind/ ich bin gar nicht gegen Corona geimpft. Gibt es eine Impfpflicht gegen Corona in Deutschland?
Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine Impfflicht gegen Corona. Aber Sie können sich kostenlos gegen Corona impfen lassen, darum bittet die Bundesregierung alle Menschen. Wenn Sie mit dem russischen oder den chinesischen Impfstoffen geimpft wurden, benötigen Sie gemäß aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie, um in der EU als Geimpfte*r zu gelten.
Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?
In Deutschland gilt aktuell vor Einreise nur eine allgemeine Nachweispflicht (3G – geimpft, genesen, getestet). Die deutsche Bundespolizei nimmt auf die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine aber große Rücksicht und es werden auch Corona-Tests an der Grenze angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Mein Kind wird in Deutschland in die Kita gehen. Gibt es eine Impfpflicht gegen Masern?
Ja, in Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen Masern. Die Impfungen führen Kinderärzte* bzw. Kinderärztinnen* und ärztliche Praxen durch.
Актуальная информация на украинском языке: https://www.saarbruecken.de/leben_in_saarbruecken/familie_und_soziales/zuwanderung_und_integration/ukraine/ersteschritte_ukrainisch
Gerne möchten wir Sie heute auf wichtige Informationen für Flüchtende aus der Ukraine aufmerksam machen, die auf der Homepage der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zusammengestellt worden sind:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/staatsministerin/krieg-in-der-ukraine
Die FAQs werden regelmäßig aktualisiert und in deutscher und ukrainischer Sprache angeboten. Übersetzungen in den Sprachen Russisch und Englisch werden zeitnah folgen.
Ukrainischen Staatsangehörigen und bestimmten Drittstaatsangehörigen wird laut eines Beschlusses der Europäischen Union ein vorübergehender Schutzstatus gewährt werden. Der Beschluss wird in Deutschland durch § 24 Aufenthaltsgesetz umgesetzt und bedarf noch der Konkretisierung hinsichtlich seiner Anwendung, insbesondere mit Blick auf bestimmte Gruppen von Drittstaatsangehörigen und deren Schutzstatus. Ziel ist jedenfalls, dass die Aufenthaltserlaubnis Zugang zu selbständigen Tätigkeiten und abhängiger Beschäftigung umfasst.
Weitere Bestimmungen werden folgen und fortlaufend aktualisiert unter:
https://www.integrationsbeauftragte.de/ukraine
*Wichtige Informationen für jüdische Flüchtlinge aus der Ukraine!!!*
Es gibt Informationen, dass der Zentralrat der Juden mit der Bundesregierung ausgehandelt hat, dass Juden aus der Ukraine einen Antrag als „jüdische Zuwanderer“ nach Deutschland stellen können! Normalerweise kann man diesen Antrag nur im Herkunftsland stellen und es gibt bestimmte Bedingungen (Integrationsprognose, Sprachkenntnisse etc.), die erfüllt werden müssen. Aufgrund der aktuellen Krise, werden diese Bedingungen ausgesetzt.
1. Juden aus der Ukraine und ihre direkten Familienangehörige können *in Deutschland* einen Antrag auf jüdische Zuwanderung stellen.
2. Es müssen *originale* Papiere vorgelegt werden, die die jüdische Herkunft nachweisen (es reicht auch väterliche Seite).
3. Es müssen keine Bedingungen erfüllt werden in Bezug auf Sprachkenntnisse oder ähnliches.
4. Man erhält nach Abschluss der Prüfung der Dokumente eine *unbefristete* Aufenthaltserlaubnis, die mit einer Arbeitserlaubnis und Ansprüchen auf finanzielle Leistungen (Grundsicherung, Krankenversicherung etc.) einhergeht. Der Wohnort innerhalb Deutschlands kann frei gewählt werden.
5. Ein Antrag als Vertriebener nach § 24 Aufenthaltsgesetz (so wie alle Vertriebenen aus der Ukraine) ist für das „jüdische Verfahren“ unschädlich. So erhält man aber direkt eine Arbeitserlaubnis, Krankenversicherung und Sozialleistungen etc.
Alle Formalitäten werden derzeit wohl vom Zentralrat der Juden und den Behörden vorbereitet, sodass eine Antragstellung in den nächsten Wochen möglich ist! Die Regelung gilt wohl auch für die Leute, die bereits einen Antrag in der Ukraine gestellt haben und jetzt hier sind!
Saarbahn hilft Ukraine-Flüchtlingen mit kostenlosen Tickets
Die Deutsche Bahn erleichtert Menschen aus der Ukraine die Flucht nach Deutschland. „Die Deutsche Bahn ermöglicht Geflüchteten mit ukrainischem Pass oder Personalausweis, kostenlos alle Fernzüge aus Polen in Richtung Deutschland zu nutzen“, teilte der Konzern bereits vergangenen Sonntag mit.
Um die Weiterreise nach der Grenze zu erleichtern, sind seit Dienstag auch alle Züge in Deutschland für Geflüchtete kostenlos. Zu diesem Zweck stellt die Bahn das kostenfreie „helpukraine-Ticket“ zur Verfügung. Wie die „Saarbahn GmbH“ am heutigen Donnerstag (3. März) über Facebook bekannt gibt, können Flüchtlinge aus der Ukraine ab sofort auch den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Saarland kostenlos nutzen. „Ab sofort werden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bis auf Widerruf kostenlos befördert. Dies gilt für alle Busse, die Saarbahn und Nahverkehrszüge im Saarländischen Verkehrsverbund (saarVV)“.
Laut Angaben der Landeshauptstadt Saarbrücken gelten ein ukrainisches Ausweisdokument, wie ein Reisepass oder Personalausweis oder das kostenfreie „helpukraine-Ticket“ der Deutschen Bahn als gültiger Fahrausweis.
EU einigt sich auf vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge
Die Staaten der Europäischen Union wollen Flüchtlinge aus der Ukraine unbürokratisch aufnehmen. Der Schutz gilt zunächst für ein Jahr, kann jedoch verlängert werden.
Mehr Infos unter: https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-03/eu-einig-bei-voruebergehendem-schutz-fuer-fluechtlinge-aus-ukraine
Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung
Menschen, die keine Krankenversicherung haben, stehen oft vor der schwierigen Entscheidung, zum Arzt zu gehen oder nicht. Sie können sich eine ärztliche Untersuchung oder Beratung meist nicht leisten. Die Malteser bieten mit der Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung Unterstützung im Rahmen einer Erstuntersuchung und Notfallversorgung bei plötzlicher Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft.
Mehr Infos unter: www.malteser.de/menschen-ohne-krankenversicherung.html
Mehr Infos unter: www.gesundheit-ein-menschenrecht.de/kontaktstellen
Sollten Sie Verwandte, Freunde und Bekannte in der Ukraine haben, können diese schnell und unkompliziert im Saarland aufgenommen werden. Es wird darum gebeten, die Ankunft von Bürgerinnen und Bürgern aus der Ukraine auch unter der E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anzumelden.
Informationen über aktuelle Hilfsmöglichkeiten für ukrainische Flüchtlinge finden Sie unter :
Spendenaktion / SHG-Nothilfe im Ukraine-Krieg
Der Ukrainer Andriy Klishch (seit 2008 Mitarbeiter der SHG-Kliniken Völklingen) hat mit vielen Mitstreitern - Russen, Deutschen, Ukrainern... - ein Hilfsprojekt initiiert.
Dabei sollen vor allem medizinische Produkte (u.a. für Schussverletzungen, Kreislaufstabilität) ins polnische Tomaszów Lubelski gebracht werden, was an der Grenze zur Ukraine liegt. Von dort übernimmt das ukrainische Hilfswerk (Koordinatorisches Zentrum "Regno") den Weitertransport ins Kriegsgebiet.
Diese mit großem Engagement initiierte Hilfsaktion unterstützen wir durch einen Spendenaufruf!
Wir sprechen damit all unseren ukrainischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Helferinnen und Helfern dieses Hilfsprojektes unsere Solidarität aus.
Um das medizinische Material über unsere Apolog GmbH zur Verfügung zu stellen, haben wir ein SHG-Spendenkonto eingerichtet.
Wenn Sie helfen möchten, spenden Sie bitte auf folgendes Konto:
Sparkasse Saarbrücken
IBAN: DE88 5905 0101 0000 0122 11
BIC: SAKSDE55XXX
Kennwort: Ukraine
Spendenquittungen können gerne über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefragt und ausgestellt werden.
Die saarländische Landesregierung tut alles Notwendige, um schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten. Auf dem Sonderportal www.ukraine.saarland.de werden Informationen zu aktuellen Hilfsangeboten zusammengetragen.
Der Krieg in der Ukraine treibt zahlreiche Menschen zur Flucht. Auch im Saarland wollen viele bei ihrer Aufnahme helfen. Was es dabei zu beachten gilt, hat die Landesregierung in einem FAQ zusammengestellt:
Help Ukraine Ticket
Sie haben die Möglichkeit mit Ihrem ukrainischen Pass/ID bis Berlin, Dresden, Nürnberg, München zu fahren und benötigen dafür keine weitere Fahrkarte.
Wenn Sie weiterreisen möchten, erhalten Sie im DB Reisezentrum oder in einer DB Agentur ein kostenfreies „helpukraine“-Ticket ausgestellt, das in der 2. Klasse bis zu Ihrem gewünschten Zielort gilt. Bitte zeigen Sie Ihren ukrainischen Ausweis (Pass/ID) dann bei der Fahrkartenkontrolle im Zug mit vor.
Mehr Infos unter: https://www.bahn.de/info/helpukraine
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Eltern,
Sie haben uns mehrmals angerufen und wollten unsere Meinung zum Konflikt mit der Ukraine wissen.
Wir alle wollen Frieden zwischen unseren Völkern.
Kinder dürfen nicht erfahren, was das Wort "Krieg "bedeutet. Wir haben Schüler, deren Familien aus Deutschland, Ukraine,Russland,Kasachszan,Kirgisien, Georgien , Syrien und u.a stammen.
Und alle träumen von der friedlichen Zukunft. Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, unseren Kindern diese Zukunft zu ermöglichen!
Liebe Freunde!
Endlich, am Vorabend des zehnten Jahrestages ist unser Traum in Erfüllung gegangen - unsere Webseite ist eingerichtet. Dazu gratuliere ich uns herzlich! Uns - das heißt der Leitung, den Pädagogen und den Mitarbeitern der Schule. Sie haben ihr ganzes Herzblut, ihr ganzes Talent und ihre ganzen Fähigkeiten in die Schaffung von diesem einmaligen Lern- und Kulturzentrum investiert. Und selbstverständlich gratuliere ich unseren geliebten Schülern und ihren Eltern. Jetzt können wir euch Auskunft geben und uns über unsere Wünsche austauschen. Und zwar nicht nur tête-à-tête oder bei Elternversammlungen, sondern auch in Form einer modernen virtuellen Plattform! Hurra!
Also...
Die Deutsch-Russische Kulturschule "ELFE" e. V. wurde offiziell am 14. April 2002 registriert und hat schon am 2. Mai hat ihre gastfreundliche Tür für die ersten Schüler geöffnet. Wir hatten niemanden, der uns etwas beibringen konnte, auch konnten wir nirgendwo Programme und Lehrpläne entnehmen... Wir waren die Ersten in unserem Bundesland und unter den ersten Einrichtungen dieser Art in Deutschland. Wir konnten uns nur auf unsere eigene pädagogische Erfahrung stützen, sowie auf die Kenntnisse, die wir in den Ländern der ehemaligen UdSSR erworben hatten. Als Basis wurde das Lehrprogramm des einzigartigen Kunstlyzeums der Stadt Charkiw genommen. Wir haben es überarbeitet in Bezug auf unsere Verhältnisse und unsere Kinder. Jeder Lehrer musste sowohl Schöpfer als auch Methodiker sein. Ich werde nie vergessen, wie wir da gesessen und "künstlerisches Ausschneiden" praktiziert haben. Das bedeutet folgendes: ein Dutzend verschiedener Lehrbücher wurden kopiert, die Fragmente unterschiedlicher Größe wurden ausgeschnitten, auf ein neues Blatt aufgeklebt und für die Kinder kopiert. Die Klavierlehrerin konnte nicht verstehen, wie man dem Kind das Spielen beibringen soll, ohne zusätzlich Solfeggiounterricht zu geben. Die Lehrerin der bildenden Kunst hat von mir Gouache verlangt und über deutsches Plastilin geschimpft. Und ich selbst konnte nicht akzeptieren, dass ich keinen individuellen Unterricht in Bühnenaussprache mit jedem Kind habe, sondern nur Gruppenunterricht und nur 2 Stunden pro Woche Theaterunterricht... Wie können wir unter diesen Bedingungen professionell lehren? Wie kann man da ein solches Ziel erreichen? Und unser Ziel war wirklich hoch – komplette ästhetische Erziehung und Bildung des Kindes! Hilfestellung bei der Integration leisten und dabei, die ursprüngliche Sprache und Kultur zu erhalten. Und währenddessen haben wir von den deutschen Behörden nur folgendes gehört: "Eure Kinder sollen nur Deutsch lernen. Mehr brauchen sie nicht". Ja, das Ziel war hoch und anscheinend unfassbar fern. Aber, wie man sagt, die Augen fürchten und die Hände machen. So haben wir es dann bis zum ersten Jahreskonzert unserer Schule geschafft. Und als wir auf der Bühne die Früchte unserer Arbeit gesehen haben, haben wir verstanden, dass Erfolg und erste Anerkennung zu uns gekommen sind. So wurde unsere Schule geboren.